Eissschnellläuferin Claudia Pechstein hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage erlitten.
Eissschnellläuferin Claudia Pechstein hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Niederlage erlitten.
Der BGH erklärte die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am Dienstag (7. Juni) für unzulässig und widersprach in seinem Urteil der Einschätzung des Oberlandesgerichts München. Das Urteil des OLG wird aufgehoben, der Fall wird nicht neu aufgerollt.
Pechstein hat die ISU auf rund fünf Millionen Euro verklagt. Das Landgericht München hatte sich für den Fall zunächst nicht zuständig erklärt, daraufhin war die fünfmalige Olympiasiegerin erfolgreich vor das OLG gezogen. Die ISU war als unterlegene Partei anschließend beim BGH in Revision gegangen.
Pechstein geht gegen die zweijährige Sperre vor, die die ISU 2009 gegen sie wegen zu hoher Blutwerte verhängt hatte. Die 44-Jährige führte die Blutwerte stets auf eine von ihrem Vater vererbte Anomalie zurück und wurde in dieser Einschätzung von führenden Hämatologen bestätigt.
In der Begründung des BGH spielte die von Pechstein unterzeichnete Schiedsvereinbarung die entscheidende Rolle. Im Gegensatz zum OLG erkannte der Kartellsenat des BGH das Verbandsgericht an. Die von Pechstein unterschriebene Vereinbarung, die unter anderem die ausschließliche Zuständigkeit des Court of Arbitration für Sport (CAS) vorsieht, sei zulässig, hieß es.
Das Gericht betonte, dass Pechstein vor der WM 2009 die Schiedsvereinbarung "freiwillig" unterzeichnet habe. Dass sie das gemacht habe, weil sie sonst nicht hätte starten dürfen, führe nicht "zur Unwirksamkeit der Vereinbarung".
Statement des DOSB
„Aus sportrechtlicher Sicht begrüßt der DOSB das Urteil, da der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes den Rechtsweg über echte Schiedsgerichte in vollem Umfang bestätigt hat. In dem Verfahren ging es nicht inhaltlich um die Berechtigung der Sperre von Claudia Pechstein, sondern allein darum, ob der Rechtsweg zulässig war. Unabhängig von der Entscheidung des BGH tut es uns für Claudia Pechstein persönlich leid, dass ihr langer Kampf um Schadensersatz vor deutschen Zivilgerichten nicht erfolgreich war.“
Der DOSB hat in den vergangenen Jahren mehrere Vorschläge zur Verbesserung der Schiedsgerichtsstrukturen gemacht: So können künftig auch die Athletenvertretungen von IOC, internationalen Sportverbänden und Nationalen Olympischen Komitees Vorschläge zur Liste der CAS-Richter machen; die deutsche Athletenkommission hat davon bereits Gebrauch gemacht. In Deutschland hat der DOSB gemeinsam mit der NADA einen Verfahrenskostenhilfefonds für das Deutsche Sportschiedsgericht eingerichtet.
Auch Bundesinnenminister begrüßt das Urteil
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte, der Bundesgerichtshof habe mit seinem Urteil für Klarheit und Rechtssicherheit bei Schiedsvereinbarungen im Sport gesorgt. "Das ist erfreulich. Zu Recht hebt der Bundesgerichtshof hervor, dass die mit der Sportschiedsgerichtsbarkeit verbundenen Vorteile gleichermaßen dem Verband wie auch dem Athleten zugutekommen. Aus diesem Grund haben wir auch mit unserem Antidopinggesetz die Sportgerichtsbarkeit gestärkt. Die Reformbemühung der CAS sollten allerdings wegen des Urteils nicht nachlassen.“
Christian Schreiber: "Athleten begrüßen die Klarstellung durch den BGH"
„Die Athleten begrüßen die Klarstellung durch den BGH", sagte Athletensprecher Christian Schreiber. "Wir brauchen eine Sportgerichtsbarkeit, die unabhängig von nationalen Gerichten und nationalen Interessen urteilen kann. Für einen erfolgreichen Anti-Doping-Kampf muss daneben jedoch auch das WADA-Regelwerk überall gleich umgesetzt werden, es müssen zum Beispiel Kontrollen, Sperren, nationale Anti-Doping-Agenturen und –Labore auf dem gleichen Stand sein. Davon sind wir noch weit entfernt.
Für Claudia Pechstein sei heute ein extrem bitterer Tag, der die Athleten mitfühlen lasse, sagte Schreiber. "Es widerspricht dem Gerechtigkeitsgefühl, aufgrund von medizinisch widerlegten Indizien verurteilt worden zu sein, während in anderen Teilen der Welt positive Tests nicht geahndet oder gegen Bestechung beiseite geschafft werden. Dabei ist es ihr zu verdanken, dass der CAS als Reaktion auf ihre juristischen Bemühungen die Athletenrechte gestärkt hat, wie es Athletenkommission und DOSB erfolgreich gefordert haben. Die Athletenkommission setzt sich für weitere Verbesserungen ein, so zum Beispiel die Wiederaufnahme des Verfahrens bei neu hinzugetretenen Fakten oder die Besetzung des vorsitzenden Richters.“
(Quelle: DOSB/Sport-Informations-Dienst)
Claudia Pechstein erlitt vor dem Bundesgerichtshof eine Niederlage. Foto: picture-alliance