DOSB News

Journalistenpreis zu Sport und lebenslangem Lernen

Autor: DOSB
2 Minuten Lesezeit veröffentlicht am 06. Mai 2015

Dabei können Themen gewählt werden, die sich mit Bildung im Sport und mit Bildung durch Sport beschäftigen.

In Sportvereinen würden Werte vermittelt, die weit über die Sportausübung hinausgehen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich der Verleihung der „Sterne des Sports“ im Jahr 2010. „So werden viele Aktive im Vereinssport zu echten Vorbildern in unserer Gesellschaft“, erklärte die Kanzlerin damals und beschrieb damit, was mit Bildung durch Sport gemeint ist.

Bildung im Sport macht sich an drei Zahlen fest: 580.000 aktuelle DOSB-Lizenzen sind derzeit im Umlauf. Ihre Besitzer haben einen von über 730 Ausbildungsgängen im Sport absolviert. Jährlich schließen 45.000 Vereinsmitglieder eine Ausbildung mit DOSB-Lizenz ab. Damit ist der organisierte Sport in Deutschland der größte nicht-staatliche Bildungsträger, zumal es zusätzlich zu den Ausbildungsgängen noch eine Vielzahl von Weiterbildungen ohne DOSB-Lizenzierung gibt.

Mögliche weitere Ansatzpunkte für eine Berichterstattung im Rahmen des Wettbewerbes könnten aber beispielsweise auch die 43 Eliteschulen des Sports in Deutschland oder gelungene Kooperationen von Sportvereinen mit Schulen oder Kindertagesstätten sein.

Der VDS-Nachwuchspreis wird vom DOSB mit insgesamt 4500,- Euro unterstützt. Der Sieger erhält 2000,- Euro, der Zweitplatzierte 1500,- Euro und der Drittplatzierte 1000,- Euro.

Eingereicht werden können Beiträge zum genannten Thema in allen Darstellungsformen und aus allen Kanälen. Sowohl Zeitungsbeiträge, TV- oder Videobeiträge, Online-Veröffentlichungen wie Blog-Beiträge oder Hörfunkberichterstattung sind möglich. Mitmachen können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen. Alle Teilnehmer müssen Jahrgang 1988 oder jünger sein.

Teilnahmebedingungen für den vom DOSB geförderten VDS-Nachwuchspreis:

Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum

1. Der Beitrag muss zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2015 veröffentlicht worden sein.

2. Der Wettbewerb ist offen für alle Nachwuchsjournalisten bis zum Jahrgang 1988 oder jünger; auch für Noch-Nicht-VDS-Mitglieder.

3. Die Einsendungen müssen enthalten:

  • Ein Druckexemplar des veröffentlichten Beitrages (wenn Zeitungsartikel oder Online-Veröffentlichung) bzw. ein Mitschnitt der Sendung (wenn TV- oder Hörfunkbeitrag)
  • Den maschinengeschriebenen Artikel bzw. Computerausdruck in zehnfacher Ausfertigung für die Jury (bei TV- oder Hörfunkbeitrag bitte eine Abschrift). Verfasser und Medium dürfen nicht erkennbar sein.
  • Ein Begleitschreiben mit Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum des Autors, Name des Beitrages, Erscheinungsdatum.
  • Den Wettbewerbsbeitrag als Word-/Textdokument bzw. als Video- oder Audiofile auf Datenträger (USB-Stick, CD oder E-Mail-Anhang).

4. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Rücksendung der eingesandten Datenträger erfolgt nicht.

5. Bei der Definition von Sport gilt die DOSB-Satzung und sind die ethischen Maßstäbe des DOSB zu Grunde zu legen.

6. Die Teilnahme am VDS-Berufswettbewerb setzt voraus, dass die vorstehenden Bedingungen anerkannt werden. Arbeiten können abgelehnt werden, wenn sie nicht den Ausschreibungen ent-sprechen.

7. Die prämierten Beiträge werden ausschließlich für den Wettbewerb und seine publizistische Auswertung durch den VDS und den DOSB genutzt. Die Teilnehmer können keinen Anspruch auf Honorar erheben.

8. Einsendeschluss für die VDS-Berufswettbewerbe ist der 20. Januar 2016.

9. Die Einsendungen sind zu richten an:

Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) e.V.
Stichwort: DOSB-/VDS-Preis „Sport und Lernen“
Hauptstraße 116
68259 Mannheim
E-Mail: office(at)sportjournalist.de

Viele Ganztags-Schulen kooperieren erfolgreich mit Vereinen. Foto: LSB NRW